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Service

Müllentsorgung

Eine saubere Sache.

Das 1x1 der Mülltrennung

Für die Müllentsorgung in den Wohngebieten der SEEG ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) zuständig. Die Entsorgung der Biomüll-, Restmüll-, blauen Tonnen und gelben Säcke/Tonnen erfolgt dabei in unterschiedlichen Rhythmen.

Die entsprechende Terminübersicht bekommt jeder Haushalt einmal pro Jahr mit dem sogenannten Abfallkalender zugesendet. Diese Broschüre enthält neben allen Terminen auch nützlichen Tipps zur Abfallentsorgung sowie die Anmeldekarten für den Sperrmüll.

Abholtermine, Tipps und Serviceangebote: www.zaoe.de

Sperrmüll richtig anmelden

Wer sich von sperrigen Dingen trennen will, kann die im Abfallkalender befindlichen Anmelde-Karten zur Entsorgung von Sperrmüll nutzen oder das Online-Formular der ZAOE ausfüllen. Sie erhalten dann zeitnah einen Termin für die Abholung. Bitte achten Sie darauf, dass der Sperrmüll erst einen Tag vor der Abholung an die Straße gelegt werden darf. 

Was gehört in welche Tonne?

Papier/Karton (blaue Tonne)

  • Verpackungen aus Papier
  • Zeitungen
  • Kataloge
  • Pappkartons
  • Briefe und Umschläge
  • usw.

Verpackung (gelbe Tonne)

  • Verpackungen mit „Grünem Punkt“
  • Dosen, Alu, Weißblech
  • Plastiktüten, -becher
  • Tetrapacks
  • usw.

Bioabfall (grüne Tonne)

  • ungekochte Gemüse- oder Obstreste
  • Blumen/Topfpflanzen
  • Kaffeefilter/Teebeutel
  • Eierschalen
  • usw.

Restmüll (schwarze Tonne)

  • gekochte Speisereste
  • Hygieneartikel
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Kehricht/Asche
  • usw.

Richtiges Trennen spart bares Geld!

Um Entsorgungskosten zu sparen, geben Sie nur Abfälle in die Restmülltonne, die keiner anderen Verwertung zugeführt werden können! Altglas sollte z.B. in den Glascontainer im Stadtgebiet entsorgt werden. Batterien und Knopfzellen werden in den grünen BATT-Boxen gesammelt und beim Händler abgegeben. 

Gartenabfälle wie Äste oder Laub gehören weder in die Biotonne noch in den Restmüll. Nutzen Sie stattdessen einen Komposter oder geben Sie den Grünschnitt beim Wertstoffhof (z.B. in Langenau) ab.

In den gelben Tonnen dürfen nur Leichtstoffe und Verpackungen mit „Grünen Punkt“ entsorgt werden. Befindet sich Restmüll in der gelben Tonne, wird diese vom Entsorger rot markiert und der Restmüll muss von den Mietern entfernt werden. Passiert das nicht, wird der Inhalt als Restmüll kostenpflichtig entsorgt.  Bei wiederholter Nichtbeachtung kann es außerdem zum Entzug der gelben Tonne kommen.

Achten Sie daher im Interesse aller auf die korrekte Mülltrennung.

Sie wollen es genau wissen?

Weitere Infomaterialien unseres Entsorungspartners ZAOE zum Thema „Umweltbewusster Umgang mit Müll und Wertstoffen“ stellen wir Ihnen hier als mehrsprachiges Dokument zum Download zur Verfügung. 

Infobroschüre (PDF)

Schöner wohnen in Meißen.