Service
Hausreinigung
Mehr als eine Mieterpflicht.
Ein sauberes Haus geht alle an
Ein gepflegtes Wohnumfeld und ein guter nachbarschaftlicher Umgang sind wichtige Faktoren bei der Wohnungswahl. Ein verständnisvolles Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme sind dabei genauso wichtig, wie die Ordnung und Sauberkeit im Haus.
Die Durchführung der Hausreinigung ist in der Hausordnung geregelt und gehört zu den vertraglichen Pflichten des Mieters. In Häusern, in denen kein Fachbetrieb mit der Hausreinigung beauftragt ist, ist diese durch den Mieter selbst durchzuführen.
Diese Aufgaben gehören zur Hausreinigung
- Kehren und Wischen der Treppen und Podeste / im EG einschließlich Kellertreppe (1x pro Woche)
- Reinigung des Treppengeländers und des Handlaufes (1x pro Woche)
- Trockenes Abwischen von Lichtschaltern, Wandschränken und Lampen, sofern diese ohne Steighilfe erreichbar sind (regelmäßig)
- Reinigung der Fenster (innen und außen) inklusive Rahmen und Fensterbänke sofern sie ohne Steighilfe erreichbar sind (2x jährlich)