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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.


Angaben zum Dienstleistungserbringer

SEEG Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsgesellschaft Meißen mbH
Schloßberg 9
01662 Meißen
Sachsen


Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Als städtisches Wohnungsunternehmen bietet die SEEG Meißen Wohnungen in allen Größen und Ausstattungsvarianten an.


Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Auf unserer Website bieten wir Wohnungen zur Miete, Gästewohnungen, Services und Kontaktmöglichkeiten an.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)vereinbar.


Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung:
23.07.2025

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit:
23.07.2025


Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.


Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier:
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.

Schöner wohnen in Meißen.